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AGB der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K. und Link zur Plattform für Online-Streitbeilegung (§ 10)

I.    Allgemeine Regelungen

§ 1   Geltung

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., (im folgenden kurz genannt: Firma Berger), erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die die Firma Berger mit ihren Auftraggebern über die von ihr angebotenen Lieferungen und Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen und Angebote an den Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen der Firma Berger Großbildprojektion gelten gleichermaßen gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.
    Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ein Verbraucher jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch selbständiger beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann und ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selb-ständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  2. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Firma Berger ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Firma Berger auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
 

§ 2   Angebot und Vertragsabschluss 

  1. Alle Angebote der Firma Berger sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann die Firma Berger innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zugang annehmen.
  2. Allein maßgeblich für die Rechtsbeziehung zwischen der Firma Berger und ihrem Auftraggeber ist der schriftlich geschlossene Vertrag, einschließlich dieser AGB. Dieser gibt die Abreden der Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen der Firma Berger vor Vertragsabschluss sind rechtlich unverbindlich und mündliche Abreden der Vertragsparteien werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, soweit sich nicht ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.
  3. Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme der Firmeninhaberin sowie der Prokuristin, sind unsere Mitarbeiter nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung.
  4. Angaben der Firma Berger zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten etc.) sowie unsere Darstellungen, z.B. Abbildungen oder Zeichnungen derselben, sind nur annähernd maßgeblich, es sei denn die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck setzt eine genaue Übereinstimmung voraus. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes. Handelsübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder eine technische Verbesserung darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.
  5. Die Firma Berger behält sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten, Kostenvoranschlägen, sowie dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, Plänen und Werkzeugen etc. vor. Der Auftraggeber darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung der Firma Berger weder selbst oder durch Dritte nutzen, noch sie Dritten bekannt geben oder zugänglich machen oder vervielfältigen. Er hat diese auf Verlangen der Firma Berger vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungs-gemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.

 

§ 3   Preise und Zahlung

  1. Die Preise gelten für die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungen und Lieferungen. Mehr- und Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in Euro ab der Niederlassung der Firma Berger in Ludwigshafen, zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, gegebenenfalls die Kosten der Versendung sowie Versicherung sowie bei Exportlieferung Zoll, sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
  2. Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der Firma Berger zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der Firma Berger (jeweils abzüglich eines vereinbarten Rabatts).
  3. Rechnungsbeträge sind innerhalb von 8 Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Maßgeblich ist der Eingang der Zahlung bei der Firma Berger, bei Schecks die Gutschrift auf dem Konto des Empfängers. Ist der Kunde Unternehmer und leistet bei Fälligkeit nicht, so sind die ausstehenden Beträge ab dem Tag der Fälligkeit mit 5 % per anno zu verzinsen, die Geltendmachung höherer Zinsen und Schäden im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden bleibt unberührt.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
  5. Wenn der Firma Berger nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen der Firma Berger durch den Auftraggeber aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt, gefährdet wird, ist die Firma Berger berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen.  

 

§ 4   Lieferungen und Lieferzeit

  1. Lieferungen erfolgen ab der Niederlassung der Firma Berger in Ludwigshafen.
  2. Von der Firma Berger in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten nur annähernd, es sei denn, ein fester Termin oder eine feste Frist ist ausdrücklich zugesagt oder vereinbart worden. Sofern eine Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.
  3. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann die Firma Berger – unbeschadet der Rechte aus dem Verzug des Auftraggebers – eine Verlängerung bzw. Verschiebung der Liefer- und Leistungsfristen um diesen Zeitraum verlangen.
  4. Die Firma Berger haftet nicht für die Unmöglichkeit der Lieferung oder für die Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt und sonstige bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ereignisse (z. Bsp.: Betriebsstörungen, ausbleibende, nicht richtige oder rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Schwierigkeiten bei der Beschaffung notwendiger behördlicher Genehmigungen und behördlicher Maßnahmen) verursacht worden sind, die die Firma Berger nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der Firma Berger die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die Firma Berger zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen bzw. die Liefer- oder Leistungstermine verschieben sich um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Sofern dem Auftraggeber die Abnahme der Lieferung oder Leistung aufgrund der Verzögerung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber der Firma Berger vom Vertrag zurückzutreten.
  5. Die Firma Berger ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn
    • die Teillieferung für den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist
    • die Lieferung der restlich bestellten Ware sichergestellt ist und
    • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, die Firma Berger erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).
  6. Gerät die Firma Berger mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihr eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grund, unmöglich, so ist die Haftung auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen beschränkt. 
 

§ 5   Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Ludwigshafen/Rhein, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkäufer auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.
  2. Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der Firma Berger.
  3. Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten, an den Auftraggeber über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn die Firma Berger noch andere Leistungen z.B. Versand oder die Installation, übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an an den Auftraggeber über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und die Firma Berger dies dem Auftraggeber angezeigt hat.
  4. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch die Firma Berger betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagernden Liefergegenstände pro abgelaufene Woche.
    Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleibt vorbehalten.
  5. Die Sendung wird von der Firma Berger nur auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers und auf seine Kosten gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.
  6. Sofern eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn
    • die Lieferung und, sofern die Firma Berger die Installation schuldet, die Installation abgeschlossen ist
    • die Firma Berger dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion des § 5 Nr. 6 mitgeteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat
    • seit der Lieferung oder Installation 12 Werktage vergangen sind oder der Auftraggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat, z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat, und in diesem Fall seit der Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind und
    • Der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraumes aus einem anderen Grund als eines der Firma Berger angezeigten Mangels, der die Nutzung des Liefergegenstandes wesentlich beeinträchtigt oder unmöglich macht, unterlassen hat.
 

§ 6   Gewährleistung oder Sachmängel

  1. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme, gegenüber Endverbrauchern zwei Jahre.
  2. Für Unternehmen gilt folgendes:
    Die gelieferten Gegenstände sind unverzüglich nach Ablieferung an den Auftraggeber oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar gewesen wären, als vom Käufer genehmigt, wenn der Firma Berger nicht innerhalb sieben Werktagen nach der Ablieferung eine schriftliche Mängelrüge zugeht. Hinsichtlich anderer Mängel gelten die Liefergegen-stände als vom Käufer genehmigt, wenn die Mängelrüge dem Verkäufer nicht binnen sieben Werktagen nach dem Zeitpunkt zugeht, in dem sich der Mangel zeigt; war der Mangel für den Auftraggeber bei normaler Verwendung bereits zu einem früheren Zeitpunkt erkennbar, ist jedoch dieser frühere Zeitpunkt für den Beginn der Rügefrist maßgeblich. Auf Verlangen der Firma Berger ist ein beanstandeter Liefergegenstand frachtfrei an die Firma Berger zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergütet die Firma Berger die Kosten des günstigsten Versandweges, es sei denn die Kosten erhöhen sich, weil sich der Liefergegenstand an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungs-gemäßen Gebrauchs befindet. Für Verbraucher sind Schadensersatzansprüche wegen offensichtlicher Sachmängel der gelieferten Ware ausgeschlossen, wenn er uns den Mangel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Ablieferung der Ware anzeigt.
  3. Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist die Firma Berger nach ihrer innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt und verpflichtet. Im Falle des Fehlschlagens, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.
  4. Beruht ein Mangel auf dem Verschulden der Firma Berger, kann der Auftraggeber unter den in § 8 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
  5. Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die die Firma Berger aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird die Firma Berger nach ihrer Wahl ihre Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma Berger bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe der Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder z.B. wegen einer Insolvenz aussichtslos ist. Die Verjährung der Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegen die Firma Berger ist während der Dauer des Rechtsstreits gehemmt.
  6. Wenn der Auftraggeber den Liefergegenstand ohne Zustimmung der Firma Berger ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird, entfällt die Gewährleistung. In jedem Fall hat der Auftraggeber die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
 

§ 7   Schutzrechte

  1. Die Firma Berger steht nach Maßgabe dieses § 7 dafür ein, dass der Liefergegenstand frei von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten Dritter ist. Jeder Vertragspartner wird den anderen Vertragspartner unverzüglich schriftlich benachrichtigen, falls gegen ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
  2. In dem Fall, dass der Liefergegenstand ein gewerbliches Schutzrecht oder Urheberrecht eines Dritten verletzt, wird die Firma Berger nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten den Liefergegenstand derart abändern oder austauschen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, der Liefergegenstand aber weiterhin die vertraglich vereinbarten Funktionen erfüllt, oder dem Auftraggeber durch Abschluss eines Lizenzvertrages das Nutzungsrecht verschaffen. Gelingt ihr dies innerhalb eines angemessenen Zeitraumes nicht, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag oder zur angemessenen Minderung des Kaufpreises berechtigt. Etwaige Schadensersatzansprüche unterliegen den Beschränkungen des § 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Bei Rechtsverletzungen durch von der Firma Berger gelieferte Produkte anderer Hersteller wird die Firma Berger nach ihrer Wahl Ansprüche gegen den Hersteller und Vorlieferanten für Rechnung des Auftraggebers geltend machen oder an den Auftraggeber abtreten. Ansprüche gegen die Firma Berger bestehen in diesen Fällen nach Maßgabe dieses § 7 nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen die Hersteller und Vorlieferanten erfolglos war, oder, z.B. wegen einer Insolvenz, aussichtslos ist.


§ 8   Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

  1. Die Haftung der Firma Berger auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubten Handlungen ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 8 eingeschränkt.
  2. Die Firma Berger haftet nicht im Fall einfacher Fahrlässigkeit ihrer Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, z.B. rechtzeitige Lieferung bzw. Leistung, deren Freiheit von Mängeln, die die Funktionsfähigkeit mehr als nur unwesentlich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Auftraggeber die vertragsgemäße Verwendung des Liefergenstandes ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib und Leben von Personal des Auftraggebers oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.
  3. Soweit die Firma Berger gemäß § 8 (2) dem Grunde nach auf Schadens-ersatz haftet, ist die Haftung auf Schäden begrenzt, die der Firma Berger bei Vertragsabschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die sie bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstandes sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstandes typischerweise zu erwarten sind.
  4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der Firma Berger für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden beschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
  5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der Firma Berger.
  6. Technische Auskünfte und Beratungen durch die Firma Berger, die nicht zu dem von ihr geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, erfolgen unter Ausschluss jeglicher Haftung und unentgeltlich.
  7. Die Einschränkungen dieses § 8 gelten nicht für die Haftung der Firma Berger für Vorsatz, grob fahrlässige Pflichtverletzung, Garantieversprechen, wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
    

§ 9   Eigentumsvorbehalt 

  1. Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und künftigen Forderungen der Firma Berger gegen den Käufer aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbeziehung, einschließlich der Saldoforderung aus einem auf diese Lieferbeziehung beschränkten Kontokorrentverhältnis.
  2. Die von der Firma Berger an den Käufer gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum der Firma Berger. Die Ware, sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend „Vorbehaltsware“ genannt.
  3. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich für die Firma Berger.
  4. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwertungsfalls im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
  5. Sofern der Käufer die Vorbehaltsware verarbeitet, wird vereinbart dass die Verarbeitung im Namen und für Rechnung der Firma Berger als Hersteller erfolgt und die Firma Berger unmittelbar das Eigentum oder, wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentümer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache höher ist als der Wert der Vorbehaltsware – das Miteigentum an der neu geschaffenen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Für den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb durch die Firma Berger eintritt, überträgt der Käufer bereits jetzt sein künftiges Eigentum oder Mit-eigentum im o.g. Verhältnis an der neu geschaffenen Sache an die Firma Berger. Bei Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache oder untrennbarer Vermischung und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so überträgt die Firma Berger, soweit ihr die Hauptsache gehört, dem Käufer das Miteigentum an der einheitlichen Sache im o.g. Verhältnis.
  6. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber, bei Miteigentum der Firma Berger an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil an die Firma Berger ab.
  7. Gleiches gilt für sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten, wie z.B. Versicherungsansprüche oder Schadensersatzansprüche z.B. wegen Verlust oder Zerstörung. Die Firma Berger ermächtigt den Käufer widerruflich, die an die Firma Berger abgetretene Forderung im eigenen Namen einzuziehen. Die Firma Berger darf die Einzugsermächtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.
  8. Beim Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere Pfändung, hat der Käufer diese unverzüglich auf das Eigentum der Firma Berger hinzu-weisen und die Firma Berger zu informieren, um ihr die Durchsetzung ihrer Eigentumsrechte zu ermöglichen. Für in diesem Zusammenhang entstehende gerichtliche und außergerichtliche Kosten haftet der Käufer.
  9. Die Firma Berger wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen freigeben, soweit ihr Wert die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 50 % übersteigt. Die Auswahl der danach freizugebenden Gegenstände liegt bei der Firma Berger.
  10. Tritt die Firma Berger bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, z.B. wegen Zahlungsverzug, vom Vertrag zurück, ist sie berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.



§ 10 Online-Streitbeilegung

Die EU-Kommission hat eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten geschaffen. Die Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen. Der Kunde kann die Plattform unter dem folgenden Link erreichen: http://ec.europa.eu/consumers/odr/



§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Gerichtsstand für alle sich aus der Rechtsbeziehung zwischen der Firma Berger und dem Auftraggeber ergebenden Streitigkeiten ist Ludwigshafen/Rhein. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
  2. Die Beziehungen zwischen der Firma Berger und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.4.1980 (CISG) gilt nicht.
  3. Soweit der Vertrag oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.
     
Hinweis:

Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass die Firma Berger Daten aus dem Vertragsverhältnis nach dem BDSG/DSGVO zum Zweck der Datenverarbeitung speichert und, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten z.B. Versicherungen, übermittelt.

Stand 2018

Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K. - Bgm.-Grünwzeig-Str. 32 - 67063 Ludwigshafen/Rh.
Inhaberin: Marion Berger-Gillich

 

II. Vermietung und Service-Mietverträge

Zusätzlich gelten für die Vermietung sowie für Service-Mietverträge folgende Bedingungen:

§ 1
Der Mieter hat alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und Erhalt der Mietsache verbunden sind, zu beachten und die Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Herstellers und der Firma Berger zu befolgen. Er haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit bzw. vor der Übergabe an die Firma Berger an den Mietgeräten und dem Zubehör entstehen. Die Geräte sind während der Mietzeit nicht durch den Vermieter diebstahlversichert. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung, sowie des Verlustes trägt der Mieter. Im Fall eines Totalschadens oder Verlustes hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu ersetzen.

§ 2
Auf Wunsch des Mieters kann die Firma Berger die Mietsache zugunsten des Mieters gegen Beschädigung oder Diebstahl versichern, jedoch nicht gegen Schäden und Verlust welche durch Fahrlässigkeit, Vorsatz oder falsche Benutzung durch den Mieter entstehen. Die Kosten der Versicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei wichtigen Geräten empfiehlt sich der Einsatz von Backup Geräten. Vom Auftraggeber geforderte, jedoch nicht benutzte Reservegeräte werden mit 50 % des Mietpreises in Rechnung gestellt.

§ 3
Gewährleistung
Der Vermieter haftet für den funktionstüchtigen Zustand der vermieteten Geräte im Zeitpunkt des Gefahrübergangs unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt: Bei technischen Defekten während der Mietzeit hat der Mieter nach Wahl des Vermieters Anspruch auf schnellstmöglichen Reparaturservice bzw. Stellung eines Ersatzgerätes. Anfallende Reisekosten bzw. Transportkosten gehen zu Lasten des Vermieters. Der Vermieter ist berechtigt, Vorauszahlung des voraussichtlichen Rechnungsbetrages zu verlangen. Für die Dauer der Aufhebung der Tauglichkeit ist der Mieter von der Pflicht zur Mietzahlung befreit. Ist die Tauglichkeit der Mietsache lediglich gemindert, so mindert sich der Miet- oder Service-Mietvertrag in entsprechendem Umfang.

§ 4
Der Mieter ist verpflichtet der Firma Berger etwaige Mängel oder Schäden an den Mietobjekten unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Mieter schuldhaft die Anzeige eines Mangels oder Schadens verwirkt er seinen Anspruch auf Minderung. Bei Ausfall des Mietobjektes beschränkt sich der Schadensersatz auf den Mietpreis. Der Mieter verpflichtet sich die Firma Berger von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizustellen, die im Zusammenhang mit der Miete von Geräten gegen den Vermieter erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der Firma Berger umfasst auch die Kosten, die dem Vermieter für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen, haftet der Vermieter nur, soweit der entstandene Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen herbeigeführt wurde und soweit die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch den Vermieter der dessen Erfüllungsgehilfen mindestens fahrlässig herbeigeführt wurde.

§ 5
Der Mieter hat die gemieteten Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten seiner Gläubiger freizuhalten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn die gemieteten Geräte dennoch gepfändet oder in irgendeiner Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe erforderlich sind, sofern sich die Eingriffe nicht gegen den Vermieter richten.

§ 6
Die angegebenen Preise sind ausschließlich ein Entgelt für die mietweise Überlassung und sind netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Nicht eingeschlossen sind Transport, Aufbau, Hebevorrichtungen, Gerüste, Podeste, Lichttunnel bei Rückprojektionen, Abdunkelungen etc..

§ 7
Beim Betreiben der Geräte dürfen vom Mieter eingesetzte Bild- und Tonwiedergaben oder Software nur nach den Bedingungen der Lizenzinhaber benutzt werden. Erforderliche Genehmigungen von Übertragungsrechten (Urheberrechte, GEM, GEZ etc.), haben die Mieter eigenverantwortlich und auf eigene Kosten einzuholen. Der Mieter stellt dem Vermieter im Falle nicht bedingungsgemäßer Nutzung von Bild- und Tonmaterial oder Software von allen Schadensersatzansprüchen der Lizenzinhaber frei.

§ 8
Tritt der Mieter, aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, vom Vertrag zurück, werden dem Mieter 30 % als Pauschale berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als vier Wochen vor Vertragslaufzeitbeginn, so werden 50 %, bei weniger als zwei Wochen 75 % und bei weniger als einer Woche 100 % des Miet- bzw. Service-Mietvertrages zur Zahlung fällig. Dem Mieter bleibt es vorbehalten, dem Vermieter einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 9
Der Mieter hat, soweit nicht anders vereinbart, auf seine Kosten und Gefahr die Mietgeräte nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit unverzüglich an die Firma Berger zurückzugeben. Bei verspäteter Rückgabe wird der Mietzins entsprechend nachberechnet. Außerdem übernimmt der Mieter erforderlichenfalls die Kosten für die Fremdanmietung gleicher Geräte durch die Firma Berger. Wird die Mietsache nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben, hat der Mieter, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche, für die Zeit der Instandsetzung den vollen Mietzins an die Firma Berger zu entrichten. Der Mieter stellt den Vermieter von Schadensersatzansprüchen Dritter frei, sofern dem Vermieter die Ausführung von Folgeaufträgen unmöglich ist, wenn der Mieter die Geräte nach Ablauf der Mietzeit nicht rechtzeitig oder nicht in ordnungsgemäßen Zustand zurückgibt und keine Ersatzansprüche zur Verfügung stehen.

§ 10
Lieferungen
Mietaufträge müssen mindestens 1 Woche vor Einsatz schriftlich und im Detail geklärt der Firma Berger vorliegen und schriftlich durch die Firma Berger bestätigt sein. Andernfalls kann kein reibungsloser und rechtzeitiger Miettermin gewährleistet werden. Die Vereinbarung eines Miettermins erfolgt unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Liefermöglichkeit der Mietsache. Unvorhergesehene, dem Vermieter bei Vertragsabschluss weder bekannte noch für ihn erkennbare und von ihm nicht zu vertretende Ereignisse, gleichgültig ob beim Vermieter oder dessen Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschäden, Betriebsstörungen etc. berechtigen den Vermieter unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Mieters-, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietsache um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben. Der Vermieter ist verpflichtet, den Mieter unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Mietsache zu informieren und für den Zeitraum nicht vom Mieter zu vertretender Nichtverfügbarkeit auf die vereinbarte Miete zu verzichten bzw. bei Vorauskasse anteilig zurückzuerstatten.
 


III.   Fernabsatzgeschäfte
       zusätzlich gelten folgende Bedingungen:

§ 1
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Durch Aufgabe der Bestellung im Online-Shop macht der Kunde ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produktes bzw. Miete des Produktes etc.. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des 8. auf den Tag des Angebotes fallenden Werktages annehmen.

§ 2
Wir werden dem Kunden unverzüglich nach Eingang des Angebotes eine Bestätigung über den Erhalt des Angebotes zusenden, die keine Annahme des Angebotes darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Kunden (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Kunden kommt erst mit unserer Annahme zustande. Bei Fernabsatzverträgen haben Verbraucher ein Widerrufsrecht gemäß den folgenden Regelungen: Fernabsatzverträge sind Verträge über die Lieferung von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt. Fernkommunikationsmittel sind Kommunikationsmittel, die zur Anbahnung oder zum Abschluss eines Vertrages zwischen dem Verbraucher und einem Unternehmer ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Vertragsparteien eingesetzt werden können, insbesondere Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails sowie Rundfunk, Tele- und Mediendienste.

§ 3
Ist der Käufer Verbraucher, hat er ohne Angabe von Gründen ein Widerrufsrecht binnen 14 Tagen ab dem Tag an dem er, sie oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat. Bei wiederkehrenden Lieferungen gleicher Waren beginnt die Widerrufsfrist nicht vor dem Tag des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Käufer die Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, E-Mail: info@berger-me.de, Telefax: 0621/5980030, mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. einem mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Dazu kann er das beigefügte Muster- Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Das Muster- Widerrufsformular kann auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse: www.berger-me.de) elektronisch ausgefüllt und übermittelt werden. Macht der Käufer von dieser Gelegenheit Gebrauch, so wird die Firma Berger unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs an den Käufer übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.

§ 4
Wenn der Käufer diesen Vertrag widerruft, hat die Firma Berger dem Käufer alle von ihm erhaltenen Zahlungen, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Käufer eine andere Art der Lieferung als die von der Firma Berger angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei der Firma Berger eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Firma Berger dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, es sei denn, mit dem Käufer wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden dem Käufer wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Die Firma Berger kann dem Käufer die Rückzahlung verweigern, bis die Firma Berger die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Käufer den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Käufer hat die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem der Käufer die Firma Berger über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet, an die Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Käufer die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absendet. Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Der Käufer muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Für gezogene Nutzungen hat der Käufer eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

§ 5
Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, außerdem nicht für die Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen, sowie Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.

§ 6
Wir liefern aufgrund dieser Bestimmungen ausschließlich nach Deutschland. Bestellungen bzw. Aufträge in das Ausland werden individuell vertraglich geregelt und erfolgen ausschließlich gegen Vorauskasse.

Stand 2018        
       

Widerrufsbelehrung für Fernabsatzgeschäfte

-gilt ausschließlich für Verbraucher-

  1. Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen hat.
    Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, die Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, E-Mail: info@berger-me.de, Telefax: 0621/5980030 mittels einer eindeutigen Erklärung z.B. einem mit der Post versandten Brief, Telefax oder E-Mail über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Muster-Widerrufsformular auch auf unserer Webseite (Internet-Adresse: Download Widerrufsformular) elektronisch ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Gelegenheit Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufs-rechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
  2. Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses
    Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart, in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können Ihnen die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an uns, Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K., Bgm.-Grünzweig-Str. 32, 67063 Ludwigshafen, zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14 Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückgesandten Sache einen Betrag von € 40,-- nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilleistung erbracht hat. Andernfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei.
    Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Für gezogene Nutzungen hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Stand 2018

Firma Berger Großbildprojektion, Media & Event e.K. - Bgm.-Grünwzeig-Str. 32 - 67063 Ludwigshafen/Rh.
Inhaberin: Marion Berger-Gillich